Zuschüsse

Achtung! Seit 01.01.2025 gelten neue Zuschussrichtlinien für die Maßnahmenförderung und die Grundförderung. Außerdem können wir nur noch Einsichtnahmebestätigungen in erweiterte Führungszeugnisse anerkennen, die nicht älter als drei Jahre sind. Weiterhin können für die Zuschussbeantragung auch die Einsichtnahmebestätigungen der diözesanen Präventionsstelle verwendet werden. Diese können wir aber nur bis drei Jahre nach dem Ausstellungsdatum akzeptieren.

Generell gilt: Wir dürfen aufgrund der Vorgaben des KJR München-Stadt keine religiösen (Teil-)Veranstaltungen fördern. Darunter fallen insbesondere Jugendgottesdienste, Wallfahrten sowie Kommunion- und Firmvorbereitung.
Falls es in eurer Pfarrei generell Probleme mit der Finanzierung von Jugendarbeit gibt, meldet euch sehr gerne bei uns. Wir helfen euch gerne weiter und geben euch Argumentationshilfen.

Alle Zuschussanträge an uns können online über das KJR Zuschussportal eingereicht werden.

Maßnahmen­förderung

Neue Zuschussrichtlinien seit 01.01.2025: PDF Richtlinien Maßnahmenförderung (Stand 07.12.2024)

Die Teilnehmer*innen-Liste und Betreuer*innen-Liste müssen jeweils ausgedruckt und unterschrieben werden, anschließend könnt ihr sie im Portal hochladen.

Antragsberechtigt seid ihr, wenn ihr selbstorganisierte katholische Jugendarbeit macht und ihr Teilnehmende aus dem Stadtgebiet München habt.

Folgende Zuschüsse stehen dir zur Verfügung:

Fahrten und Freizeiten

Ihr seid mindestens fünf Teilnehmende, mindestens ein*e Leiter*in hat eine Juleica und ihr fahrt mehr als zwei Nächte weg? Prima, dann stellt bis vier Wochen nach eurer Fahrt einen Antrag und erhaltet bis zu 10 € pro Person und Nacht.

BDKJ on tour

Hier gelten die gleichen Bedingungen wie bei den Fahrten und Freizeiten oben. Sofern ihr eure Fahrt schon vorab in unserer „on tour“ Broschüre veröffentlicht, werdet ihr vorrangig bezuschusst, das bedeutet, ihr erhaltet sicher die 10 € pro Person und Nacht. Sprecht uns einfach an, wenn ihr in der Broschüre mit aufgenommen werden möchtet. (Stichtag zur Abgabe der Ausschreibung für on tour ist immer der 28.02.)

Anschaffung, Ausstattung und Renovierung von Jugendräumen

Wenn ihr euren Jugendraum renoviert und dabei selbst ordentlich mit anpackt, könnt ihr innerhalb von drei Jahren bis zu 3.000 € von uns bekommen. Denkt unbedingt an vorher-nachher Fotos für den Antrag!

Internationale Begegnungen

Wenn ihr einen entsprechenden Antrag bei der Diözesanebene bewilligt bekommt, dann geben wir euch nochmal 20,00 € pro Person und Nacht mit drauf.

Jugend­bildungs­maßnahmen

Wenn ihr einen AEJ- oder JBM-Antrag bei der Diözesanebene bewilligt bekommt, geben wir euch nochmal maximal 15,00 € pro Person und Tag mit dazu. Gefördert wird hierbei nur das Defizit, das aus eurer Veranstaltung entstanden ist. Wir können diese Gelder also erst auszahlen, wenn der AEJ/JBM genehmigt ist und ihr wisst, wie viel Defizit euch tatsächlich entstanden ist.

Besondere Projekte der Jugend­verbandsarbeit

Zu diesem Topf gibt es besonders strenge Richtlinien, bitte sprich vorher mit jemandem aus der Geschäftsstelle darüber!

Grund­förderung

Neue Zuschussrichtlinien seit 01.01.2025: PDF Richtlinien Grundförderung (Stand 07.12.2024)

Antragsberechtigt seid ihr, wenn ihr selbstorganisierte katholische Jugendarbeit macht!

Bitte behaltet im Blick, dass eure Ausgaben für die Aktion und die Teilnehmendenzahl angemessen sein müssen. Sprecht lieber vorher mit uns, bevor ihr die volle Zuschusssumme einplant.

Folgende Aktionen werden von uns bezuschusst:

ZUSCHUSS FÜR AKTIVITÄTEN IM BEREICH POLITISCHER BILDUNG

Der Grundsatz des BDKJ ist katholisch, politisch, aktiv. Unser Engagement bezieht sich dabei nicht nur auf kirchenpolitische, sondern auch auf gesellschafts- und sozialpolitische Themen, die mit diesem Topf bezuschusst werden sollen. Junge Menschen sollen dazu befähigt werden, ihren eigenen Standpunkt zu finden und ihre Persönlichkeit zu entwickeln. Dabei können zum Beispiel Zeichen gegen jegliche Art von Diskriminierung gesetzt werden (Rassismus, Antisemitismus, Rechtspopulismus, Sexismus, …). Nicht bezuschusst werden Aktionen, die unserem Selbstverständnis widersprechen.

ZUSCHUSS FÜR AKTIVITÄTEN IM BEREICH KULTURELLES

Als katholischer Jugendverband ist uns die Förderung von jugendgemäßen kulturellen Angeboten wichtig. Bildung, Vielfalt und Teilhabe sind wichtige Grundpfeiler unseres Selbstverständnisses.

ZUSCHUSS FÜR PROJEKTE DER NACHHALTIGKEIT

Als Christ*innen sind uns Bewahrung der Schöpfung und Umweltbildung wichtig, weswegen wir uns für eine lebenswerte Zukunft einsetzen. Wir motivieren dazu, Maßnahmen umweltfreundlicher zu gestalten oder Bildung im Bereich ökologischer Nachhaltigkeit zu gestalten.

ZUSCHUSS FÜR INNOVATIVE PROJEKTE UND FREIE ENTFALTUNG

Als Jugendverband möchten wir einen Rahmen schaffen, in welchem sich junge Menschen entwickeln und frei entfalten können. Wir fördern innovative Ideen und Projekte, um neue Räume zu öffnen und Veränderungen in unserer Gesellschaft.

Zuschüsse für Teilnehmende aus dem Landkreis München

Alle Infos dazu findest du beim Kreisjugendring München-Land!

Förderung für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche

Es ist möglich, über „Hilfe für Kids“, zusätzlich Förderung zu beantragen. Sprecht uns dazu am besten an!

Kontakt

Tanja Mihalec

Verwaltungsmitarbeiterin

Tel. 089 / 48092-2340

tmihalec@eja-muenchen.de

Veronika Specht

Geschäftsführende Referentin

Tel. 089 / 48092-2343

vspecht@eja-muenchen.de